Geehrte Nutzer des Forums,
in unserer kommenden Ausgabe des FeuerTRUTZ Magazins 1.2010. lautet unser Brennpunktthema ?Rauchwarnmelder ? wer schläft, verschläft seinen Tod.? Den Eröffnungsbeitrag von Herrn Dipl.-Ing. Franz Schächer möchte ich hier im Forum zur Diskussion stellen.
Bitte antworten Sie direkt hier im Forum.
Eine Auswahl Ihrer Antworten möchte ich gerne in der nächsten Ausgabe des Magazins abdrucken. Dazu bitte ich gleich um Ihr Einverständnis.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis einmal diesen Weg einzuschlagen und stehe Ihnen für Rückfragen natürlich gerne persönlich unter redaktion@feuertrutz.de zur Verfügung.
Nicole Lammerich
Redaktion FeuerTRUTZ Magazin
Rauchwarnmelder ? wer schläft, verschläft seinen Tod
von Dipl.-Ing. Franz Schächer:
Bereits 8 Bundesländer sind bis Ende 2008 dem Beispiel von Rheinland Pfalz (2003) gefolgt und haben in Wohnungen Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die sich in den Todesraten bereits niederschlägt. Teilweise nur im Neubau, teilweise auch zur Nachrüstung im Bestand. Besonders Räumen wir Schlaf- und Kinderzimmern, sowie dem Flur als Rettungsweg müssen Rauchwarnmelder eingebaut sein.
Und jede Pflicht in einem Land fördert die Bereitschaft, sich Rauchwarnmelder freiwillig einzubauen. Nur ca. 6 % der deutschen Wohnungen waren mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Wir hatten über 600 Brandtote. 2008 hat eine Umfrage eine Ausstattung von ca. 36 % der Wohnungen ergeben, es sind unter 350 Tote zu beklagen. Mehr als zwei Drittel aller Toten sind Nachttote. Ganz überwiegend Zuhause. Im Schlaf riecht und spürt man den Rauch meist nicht. Man hört nichts, man sieht nichts, man schläft in den eigenen Tod hinein. Oder man lässt sich durch Rauchwarnmelder wecken.
Rauchwarnmelder in Kinderzimmern
Kinder halten sich auch am Tag in den Kinderzimmern auf. ?Zündeln? ist bei Kleinkindern ein beliebtes Spiel. Die meisten Dreijährigen wissen, wo sie Streichhölzer finden und bringen sich, die Geschwister und die Eltern damit in Lebensgefahr. Rauchmelder detektieren den Beginn eines Brandes, wodurch eine Rettung meist möglich wird.
Sichere Beherbergungsstätten: Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen
Ein Rauchwarnmelder im Zimmer kann die entstehende Gefahr und damit den Gast beim ersten Rauch detektieren. Das Haus wird sicher und zügig geräumt, so dass der Brand in der Entstehungsphase gelöscht werden kann. Die Kombination ?Rauchwarnmelder? im Zimmer sichert auch die flächendeckende Alarmierung. Rauchmelder und Brandmeldeanlage im Flur, Sirenen im Flur ? bei guten Schallschutztüren sind diese kaum zu hören. Die Kombination ?Detektion und Warnung? innerhalb des Gastraumes ermöglicht ein verträgliches Signal mit der sicheren Warnung.. Fehlalarme sind durch Mehrkriterienmelder mit Rauch und Temperaturanstieg selten.
Rauchwarnmelder im Krankenhaus und im Altenheim
Ein Patient ist oft hilflos, oft nicht richtig ansprechbar. Trotzdem sind flächendeckende Brandmeldeanlagen in Krankenhäusern noch nicht selbstverständlich. Noch viel stärker als im Hotel braucht der Gast hier die schnelle und sichere Branderkennung, dass ihm aus dem Gefahrenbereich geholfen werden kann. Viele schwere Zimmerbrände ereignen sich in Altenheimen und Altenpflegeheimen. Eine flächendeckende Rauchwarnmeldung oder eine Rauchdetektion mit Brandmeldeanlage und leisem Schwesternnotruf kann viele vor dem Rauchtod bewahren. Warum sind flächendeckende Raucherkennungen nicht selbstverständlich?
Fazit
Die Gesetze und Verordnungen, die Richtlinien und Erlasse sind anzupassen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Hier sind wir alle gefordert, dafür zu werben und den Gesetzgeber zu motivieren: Rauchmelder, dass wir den eigenen Tod nicht verschlafen.
Bis 12 Gastbetten Einzelrauchwarnmelder, bis 30 vernetzte Einfachanlagen, darüber hinaus Brandmeldeanlagen für Hausalarm und ab 60 Betten aufgeschaltet auf Leitstellen. Bei unübersichtlichen oder brandgefährdeten Häusern auch schon früher.
Dipl.-Ing. Franz Schächer, Fachplaner und Prüfsachverständiger Brandschutz